Rechtliches

Teilnahmebedingungen für das Jurafuchs-Partnerprogramm („Freunde von Jurafuchs“)

Stand: 1. August 2026 · Version 1.4

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Go Legal GmbH, Ebereschenallee 51, 14050 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 193141 B (nachfolgend „Jurafuchs“) und natürlichen oder juristischen Personen, die am Jurafuchs-Partnerprogramm teilnehmen (nachfolgend „Partner“).

(2) Sie gelten für die Teilnahme am Partnerprogramm und für die Vermittlung von Neukund:innen für die Anwendung „Jurafuchs“ über die dem Partner zugeordneten Partner-Links und Rabattcodes.

(3) Es gelten ausschließlich diese Teilnahmebedingungen. Abweichende Bedingungen des Partners finden keine Anwendung, es sei denn, Jurafuchs hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Nutzt der Partner die Anwendung „Jurafuchs“ zugleich als Endkund:in, gelten hierfür ergänzend die allgemeinen Nutzungsbedingungen (AGB) von Jurafuchs, abrufbar unter https://www.jurafuchs.de/agb. Für das Partnerverhältnis gehen diese Teilnahmebedingungen im Fall eines Widerspruchs vor.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Zustandekommen des Vertrages

(1) Teilnahmeberechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen, die eigene Inhalte für eine Community von Jura-Studierenden oder Rechtsreferendar:innen erstellen.

(2) Die Teilnahme setzt eine Registrierung und die Bestätigung dieser Teilnahmebedingungen voraus. Der Partner ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese Angaben — insbesondere Kontakt-, Auszahlungs- und Steuerdaten — während der Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten. Der Partnervertrag kommt mit der Freischaltung des Partner-Zugangs durch Jurafuchs zustande.

(3) Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Jurafuchs kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

(4) Je Partner ist nur ein Partnerkonto zulässig. Das Partnerkonto und der Partner-Zugang sind nicht übertragbar; der Partner hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und eine Nutzung durch Dritte zu verhindern. Handlungen, die über das Partnerkonto vorgenommen werden, muss sich der Partner zurechnen lassen, soweit er sie zu vertreten hat.

§ 3 Leistungen von Jurafuchs

(1) Jurafuchs stellt dem Partner einen persönlichen, dauerhaften Partner-Link (z. B. jurafuchs.de/[name]) sowie ggf. einen zugehörigen Rabattcode zur Verfügung. Die im Partner-Link bzw. Rabattcode verwendete Bezeichnung kann der Partner anpassen, soweit die gewünschte Bezeichnung verfügbar ist und keine Rechte Dritter oder berechtigte Interessen von Jurafuchs entgegenstehen. Über den Partner-Link bzw. Rabattcode wird die Vermittlung von Neukund:innen erfasst und dem Partner zugeordnet.

(2) Jurafuchs stellt dem Partner ein Dashboard zur transparenten Nachverfolgung von Einlösungen und Provisionen sowie Briefing- und Werbematerial bereit.

(3) Solange der Partner das Partnerprogramm aktiv nutzt, gewährt Jurafuchs ihm einen kostenlosen Zugang zu Jurafuchs Premium. Jurafuchs ist berechtigt, den kostenlosen Zugang zu beenden, wenn über einen zusammenhängenden Zeitraum von 3 Monaten keine qualifizierte Anmeldung (§ 6 Abs. 2) über den Partner-Link bzw. Rabattcode des Partners erfolgt ist. Jurafuchs wird den Partner vor einer Beendigung des kostenlosen Zugangs in Textform informieren.

(4) Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit von Dashboard, Partner-Link, Rabattcode oder Trackingsystem besteht nicht. Jurafuchs kann die technische Umsetzung des Partnerprogramms (insbesondere Tracking-Verfahren, Dashboard-Funktionen, Link-Struktur) jederzeit weiterentwickeln oder ändern, sofern die berechtigten Interessen des Partners angemessen berücksichtigt werden. Wartungsbedingte oder von Jurafuchs nicht zu vertretende Unterbrechungen begründen keine Ansprüche des Partners.

§ 4 Pflichten des Partners

(1) Der Partner bewirbt Jurafuchs eigenverantwortlich über seine Kanäle (z. B. Story, Bio, Video) durch Teilen seines Partner-Links bzw. Rabattcodes.

(2) Werbekennzeichnung. Der Partner ist verpflichtet, seine Empfehlungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere § 5a UWG, Medienrecht) eindeutig als Werbung bzw. bezahlte Partnerschaft zu kennzeichnen.

(3) Unzulässige Bewerbung. Untersagt sind insbesondere:

  • das Posten oder Verbreiten des Partner-Links oder Rabattcodes in Schnäppchen-, Gutschein- oder Couponportalen, -foren, -newslettern oder vergleichbaren Plattformen (z. B. mydealz, Gutschein-Webseiten, einschlägige Telegram-/Discord-Kanäle);
  • das Schalten von Suchmaschinen- oder Social-Ads auf die Marke „Jurafuchs“ oder verwechselbare Begriffe (Brand-Bidding);
  • Spam, irreführende oder rufschädigende Aussagen über Jurafuchs oder Dritte sowie unwahre Angaben zu Leistungen, Preisen oder Studienlage;
  • die Einlösung des eigenen Links/Codes zur Erzielung von Provisionen (Eigenvermittlung);
  • jede technische Manipulation des Trackings (z. B. automatisierte Registrierungen, missbräuchliche Code-Einlösungen);
  • jede sonstige missbräuchliche oder gegen geltendes Recht verstoßende Nutzung.

(4) Der Partner darf Marken, Logos und Materialien von Jurafuchs nur im Rahmen des bereitgestellten Materials und der Bewerbung von Jurafuchs nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung.

(5) Auskunft und Untersagung. Der Partner erteilt Jurafuchs auf Verlangen Auskunft über Art, Inhalt und Kanäle seiner Werbemaßnahmen für Jurafuchs. Jurafuchs ist berechtigt, einzelne Werbemaßnahmen aus sachlichem Grund (insbesondere bei drohenden Rechtsverstößen, Marken- oder Rufbeeinträchtigungen) zu untersagen; der Partner wird untersagte Maßnahmen unverzüglich einstellen und entsprechende Inhalte entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist.

(6) Freistellung. Der Partner stellt Jurafuchs von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich behördlicher Maßnahmen sowie der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 4 durch den Partner beruhen, insbesondere auf einer unterlassenen oder unzureichenden Werbekennzeichnung oder auf rechtswidrigen Inhalten des Partners. Jurafuchs wird den Partner über geltend gemachte Ansprüche unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

§ 5 Rabatt für Neukund:innen / Einlösungsregeln

(1) Über den Partner-Link bzw. Rabattcode erhalten Endkund:innen einen Rabatt auf Jurafuchs Premium in der jeweils im Partner-Portal (Dashboard) ausgewiesenen Höhe und Ausgestaltung.

(2) Der Rabatt ist ein Neukundenvorteil. Er ist nur einlösbar, wenn das betreffende Nutzerkonto zum Zeitpunkt der Einlösung kein aktives Abonnement hat und zuvor noch nie zahlende:r Kund:in von Jurafuchs war. Pro Nutzerkonto ist nur eine Einlösung möglich.

(3) Höhe, Bedingungen, Gültigkeitsdauer und etwaige Einlösungsobergrenzen des hinter dem Partner-Link hinterlegten Angebots können von Jurafuchs jederzeit mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden (§ 8). Der Partner-Link als solcher bleibt hiervon unberührt und dauerhaft gültig.

(4) Der reguläre Preis von Jurafuchs Premium bleibt für alle Nutzer:innen gleich. Der Neukundenvorteil stellt keine Änderung des Produktpreises dar.

§ 6 Provision und Zuordnung

(1) Der Partner erhält für jede über seinen Partner-Link bzw. Rabattcode vermittelte qualifizierte Anmeldung eine Provision in der jeweils im Dashboard ausgewiesenen Höhe. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der qualifizierten Anmeldung (Abs. 2) im Dashboard ausgewiesene Provisionshöhe.

(2) Eine Anmeldung ist qualifiziert, wenn ein:e Neukund:in über den Partner-Link bzw. Rabattcode ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt, die Zahlung vollständig bei Jurafuchs eingegangen ist und eine etwaige Widerrufsfrist abgelaufen ist.

(3) Storno. Der Provisionsanspruch entfällt rückwirkend bei Widerruf, Rückbuchung, Zahlungsausfall, Rückerstattung oder bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche oder vertragswidrige Vermittlung (§ 4). Bereits gutgeschriebene Provisionen werden in diesen Fällen mit künftigen Ansprüchen verrechnet.

(4) Ein Provisionsanspruch besteht nicht für Eigenvermittlungen sowie für Anmeldungen, die nicht eindeutig dem Partner zugeordnet werden können.

(5) Maßgeblichkeit der Erfassung. Für die Zuordnung von Vermittlungen ist das von Jurafuchs eingesetzte System maßgeblich; dem Partner bleibt der Nachweis einer abweichenden Zuordnung unbenommen. Anmeldungen, bei denen der Partner-Link bzw. Rabattcode des Partners nicht eingelöst wurde oder die aus technischen Gründen, die Jurafuchs nicht zu vertreten hat, nicht erfasst werden konnten, begründen keinen Provisionsanspruch.

(6) Zuordnung. Die Zuordnung einer Vermittlung erfolgt ausschließlich über den bei der Anmeldung eingelösten Partner-Link bzw. Rabattcode. Pro Anmeldung kann nur ein Code eingelöst werden; eine anderweitige, insbesondere klickbasierte Zuordnung findet nicht statt.

§ 7 Auszahlung und Steuern

(1) Provisionen werden im Dashboard ausgewiesen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, soweit der Partner im Partner-Portal keinen anderen Rhythmus (quartalsweise oder auf Anforderung) gewählt hat, sobald ein Mindestguthaben von 50 € erreicht ist, vorzugsweise per PayPal an die vom Partner hinterlegte PayPal-Adresse, andernfalls per Überweisung auf die hinterlegte IBAN. Bei Beendigung des Partnervertrags wird ein verbleibendes Guthaben unabhängig vom Mindestguthaben mit der nächsten regulären Abrechnung ausgezahlt.

(2) Der Partner hat seine Auszahlungsdaten stets aktuell und korrekt zu halten. Kosten und Gebühren, die durch fehlgeschlagene Auszahlungen aufgrund unrichtiger oder veralteter Auszahlungsdaten des Partners entstehen (z. B. Rücküberweisungs- oder Bankgebühren), trägt der Partner; Jurafuchs ist berechtigt, diese mit Provisionsansprüchen zu verrechnen.

(3) Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Provisionen ordnungsgemäß zu versteuern und etwaige gewerbe-, umsatzsteuer- oder sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu erfüllen.

(4) Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 UStG). Die Parteien vereinbaren, dass Jurafuchs über die Vermittlungsleistungen des Partners im Wege der Gutschrift (umsatzsteuerliche Abrechnungsgutschrift) abrechnet; der Partner stellt insoweit keine eigene Rechnung. Mit Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen stimmt der Partner dem Gutschriftverfahren ausdrücklich und im Voraus zu. Die Gutschriften werden im strukturierten E-Rechnungsformat (ZUGFeRD) ausgestellt und tragen einen von Jurafuchs vergebenen, fortlaufenden Gutschriftsnummernkreis.

(5) Der Partner ist verpflichtet, seinen umsatzsteuerlichen Status (insb. Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) sowie — bei Regelbesteuerung — seine USt-IdNr. korrekt anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Die USt-IdNr. wird auf der Gutschrift ausgewiesen.

(6) Einwendungen. Einwendungen gegen eine Gutschrift oder die im Dashboard ausgewiesene Provisionsabrechnung hat der Partner innerhalb von 6 Wochen nach Zugang bzw. Bereitstellung in Textform zu erheben; andernfalls gilt die Abrechnung als genehmigt. Jurafuchs wird den Partner bei Übermittlung der jeweiligen Abrechnung auf diese Frist und die Folgen ihres Ablaufs besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Partners bei nachgewiesenen Abrechnungsfehlern bleiben unberührt.

(7) Widerspruch gegen Gutschriften. Der Partner kann einer einzelnen Gutschrift oder dem Gutschriftverfahren insgesamt in Textform widersprechen. Mit Zugang des Widerspruchs verliert die betroffene Gutschrift die Wirkung einer Rechnung; die Abrechnung erfolgt dann nach gesonderter Vereinbarung.

§ 8 Änderungsvorbehalt und Einstellung des Programms

(1) Jurafuchs ist berechtigt, die Konditionen des Partnerprogramms (insbesondere Provisionshöhe, Rabatthöhe, Angebote, Gültigkeitsdauern und Einlösungsobergrenzen) mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.

(2) Wesentliche Änderungen werden dem Partner mit angemessener Frist (mind. 14 Tage) vorab in Textform oder über das Dashboard mitgeteilt. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt. Setzt der Partner seine Tätigkeit nach Inkrafttreten fort, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Jurafuchs ist berechtigt, das Partnerprogramm insgesamt mit einer Frist von 14 Tagen in Textform oder über das Dashboard angekündigt einzustellen. Bis zur Einstellung ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt und werden gemäß § 7 abgerechnet.

§ 9 Vorläufige Sperrung und Zurückbehaltung bei Missbrauchsverdacht

(1) Liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass der Partner gegen § 4 verstößt, die Zuordnung von Vermittlungen manipuliert oder dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 11 Abs. 2 vorliegt, ist Jurafuchs berechtigt, den Partner-Zugang, den Partner-Link und den Rabattcode vorläufig zu sperren und die Auszahlung der von dem Verdacht betroffenen Provisionen bis zur Klärung zurückzubehalten.

(2) Jurafuchs wird den Partner über die Sperrung und deren Gründe unverzüglich informieren, soweit dadurch die Aufklärung nicht gefährdet wird, und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist geben.

(3) Bestätigt sich der Verdacht nicht, wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet und zurückbehaltene Provisionen werden mit der nächsten regulären Abrechnung ausgezahlt. Bestätigt sich der Verdacht, bleiben die Rechte aus § 6 Abs. 3 und § 11 unberührt.

§ 10 Status des Partners

(1) Der Partner wird als selbständiger Werbepartner tätig. Durch den Partnervertrag wird kein Arbeits-, Handelsvertreter- (§§ 84 ff. HGB) oder Gesellschaftsverhältnis begründet.

(2) Der Partner ist nicht berechtigt, Jurafuchs rechtsgeschäftlich zu vertreten, Erklärungen im Namen von Jurafuchs abzugeben oder entgegenzunehmen oder Zahlungen für Jurafuchs einzuziehen. Er darf nicht den Eindruck erwecken, hierzu befugt zu sein.

(3) Ausgleichs- oder Entschädigungsansprüche entsprechend § 89b HGB bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Jurafuchs insbesondere vor bei (a) einem Verstoß des Partners gegen § 4, (b) dem Wegfall der Teilnahmevoraussetzungen nach § 2 Abs. 1 oder (c) öffentlichen Äußerungen oder Verhaltensweisen des Partners, die geeignet sind, das Ansehen von Jurafuchs oder die Glaubwürdigkeit seiner Empfehlung erheblich zu beeinträchtigen (z. B. eine öffentliche Distanzierung vom Jurastudium, vom Lernen oder von Jurafuchs).

(3) Mit Beendigung enden der Anspruch auf Gratis-Premium sowie das Recht zur Nutzung von Marken und Materialien; der Partner wird bereitgestellte Materialien nicht weiterverwenden und Partner-Link sowie Rabattcode aus seinen Kanälen entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist. Der Partner-Link wird deaktiviert. Vor Beendigung ordnungsgemäß entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen und werden gemäß § 7 abgerechnet.

§ 12 Haftung

(1) Jurafuchs haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jurafuchs nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Garantie für eine bestimmte Höhe von Vermittlungen oder Provisionen wird nicht übernommen.

§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

(1) Jurafuchs ist berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen den Partner (insbesondere aus Storni nach § 6 Abs. 3, Kosten nach § 7 Abs. 2 und Freistellungsansprüchen nach § 4 Abs. 6) gegen Provisionsansprüche des Partners aufzurechnen.

(2) Der Partner kann gegen Ansprüche von Jurafuchs nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(3) Der Partner darf Rechte und Ansprüche aus dem Partnervertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Jurafuchs in Textform an Dritte abtreten oder übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Partnerprogramms richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Jurafuchs.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Partner Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Kontakt

Anbieter ist die Go Legal GmbH. Anschrift und vollständige Anbieterkennung entnimmst du dem Impressum unter jurafuchs.de/impressum. Fragen zum Partnerprogramm richtest du bitte an partner@jurafuchs.de.